Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Party Service Klimecki
§ 1
Gegenstand
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln den Verleih von Ausrüstungsgegenständen des Party
Service Klimecki (haftungsbeschränkt)(Verleiher) an Dritte (Ausleiher).
Sowie über die
Leistungen über unsern Spanferkelgrill und Party Service Gegenständen (
Geschirr, Besteck, Porzelanplatten ) und
Maschienverleih.
§ 2 Verleih
1. Ein Anspruch auf Abschluss
eines Leihvertrages besteht nur bei Verfügbarkeit der Ausrüstungsgegenstände
und Übereinstimmung der Person und des Verwendungszwecks des Ausleihers mit den
Zielrichtungen des Verleihers.
2. Die Ausrüstungsgegenstände sind
vom Ausleiher bei Abholung auf ihre Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen
Zustand zu überprüfen. Spätere Reklamationen wegen Fehlmengen oder
Beschädigungen werden nicht anerkannt. Die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
wird vom Verleiher regelmäßig überprüft, kann aber von ihm nicht garantiert
werden.
3. Der Ausleiher ist
während der Verleihdauer für den sorgsamen und sachgemäßen Transport, Umgang
sowie die sachgemäße Lagerung der entliehenen Ausrüstungsgegenstände
verantwortlich. Insbesondere sind spezielle gesetzliche Bestimmungen zum Lagern
und zum Transport und Verwendung der Ausrüstung (z.B. Gasflaschen. Feuerschutz,
Brandgefahr, Transportsicherung und Verletzungsrisiko) zu beachten. Der
Ausleiher erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Leihvertrag, dass er den
bestimmungsgemäßen Gebrauch der entliehenen Ausrüstungsgegenstände beherrscht.
4. Der Transport der
Ausrüstungsgegenstände obliegt, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem
Ausleiher.
5. Es ist dem
Ausleiher ohne vorherige Zustimmung des Verleihers nicht gestattet, die
Ausrüstung zu einem anderen als dem bei Vertragsabschluss erklärten Zweck zu nutzen
oder sie Dritten zur Nutzung zu überlassen.
§ 3 Lieferung Spanferkelgrill
& Partyservice
Die Lieferung erfolgt nach bestem
Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit
Zeitverschiebungen bis ca. 30 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch
Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine
Schadenersatzansprüche.
Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein/Rechnung zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.
Ausstattungszubehör
Sämtliche von uns überlassenen Ausstattungsgegenstände sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 1 Tagen in gereinigtem, Gläser und Bestecke in gereinigtem und poliertem, ordentlichen Zustand an uns zurückzugeben. Für nicht gereinigte oder mangelhaft gereinigte Gegenstände berechnen wir Ihnen eine Reinigungspauschale, deren Höhe vom Umfang des Arbeitsaufwandes abhängig gemacht wird. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden Ihnen zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
§ 4
Reservierungen
1. Die Reservierung
von Ausrüstung und den Partyservice kann nur schriftlich bzw. elektronisch
(E-Mail) unter Angabe der vollständigen Adresse des Ausleihers und des
Verwendungszwecks beantragt werden.
2. Die Reservierung
wird erst mit schriftlicher bzw. elektronischer Bestätigung durch den Verleiher
und Partyservice gültig.
§ 5 Rücktritt, Kündigung
des Vertrags
1. Der Ausleiher und
Kunde kann bis zum Verleih beginn und Partyservice vom Leihvertrag oder vom
Leistungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Verleiher und
Partyservice berechtigt, folgende Ausfall- und Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
Beiden Seiten ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verleiher ein
höherer oder auch geringerer Schaden entstanden ist.
Rücktritt bis zu 5
Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 30 % der Leihgebühr/
Leistungsvertrag
Rücktritt ab 3 Tagen vor dem Übergabetermin,
Partyservice 50 % der Leihgebühr/
Leistungsvertrag
Bei Nichterscheinen oder Absage des
Partyservice am Leistungstag 100 % der Leihgebühr/Leistungsvertrag
2. Der Verleiher und Partyservice kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn aus Gründen, auf deren Eintritt er keinen
Einfluss hat, die Ausleihe und Partyservice nicht möglich ist, insbesondere
auch, wenn die vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände vom vorhergehenden Ausleiher
und dem letzten Service nicht termingerecht oder beschädigt zurückgegeben
wurden.
3. Werden dem Verleiher nach
Vertragsabschluss Gründe bekannt, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Umgang
mit den Ausrüstungsgegenständen schließen lassen, so kann der Verleiher
ebenfalls vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.
4. Im Fall des berechtigten
Rücktritts bzw. der berechtigten Kündigung durch den Verleiher oder des
Partyservice können an ihn keine Schadenersatzansprüche gerichtet werden. Ein
berechtigter Rücktritt sind unter anderem Krankheit, Schäden an der Grillgeräten
und Transportgeräten die ein nicht fachgerechtes grillen und bewirten der Gäste
oder sonstige nicht vorausschaubare Ereignisse.
§ 6 Rückgabe
der Ausrüstung
1. Die Ausrüstung (
Geschirr und Besteck, Chafing Dish ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben.
Werden Ausrüstungsgegenstände ungereinigt zurückgebracht, wird dem Ausleiher je
nach Reinigungsaufwand eine Reinigungspauschale von bis zu 50,00 € in Rechnung
gestellt.
2. Beschädigungen
oder ein Verlust von Ausrüstungsgegenstränden sind dem Verleiher unverzüglich,
spätestens jedoch bei Rückgabe, mitzuteilen.
3. Materialtypische
Abnutzungen und Beschädigungen, die bei sachgemäßem Gebrauch entstehen, sind
durch die Verleihgebühr abgegolten.
4. Für
Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Ausleiher. Er hat
insbesondere die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
erforderlichen Reparaturkosten zu tragen. Reparaturen bzw. eine
Reparaturvergabe erfolgen ausschließlich durch den Verleiher. Der Verleiher
behält sich vor, vom Ausleiher provisorisch durchgeführte Reparaturen von einer
Fachwerkstatt nachbessern zu lassen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder
übersteigen deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten
Gegenstandes, werden dem Ausleiher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung
gestellt.
Bei Tellern und
Suppenterrinen mit eigenem Logo werden pro Teil 5,00 € Wiederbeschaffung`s
Gebühren fällig.
5. Bei Verlust von
Ausrüstungsgegenständen werden dem Ausleiher die Wiederbeschaffungskosten in
Rechnung gestellt.
6. Wenn Ausrüstungsgegenstände
defekt oder unvollständig zurückgegeben werden bzw. verloren gegangen sind und
es dem Verleiher nicht möglich, bis zum nächsten Verleihtermin vergleichbaren
Ersatz zu beschaffen, haftet der Ausleiher für einen dem Verleiher dadurch
entstandenen nachgewiesenen Schaden, insbesondere den Ausfall von Leihgebühren.
7. Werden die entliehenen
Ausrüstungsgegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, ist der
Ausleiher verpflichtet, für jeden weiteren Tag eine Nutzungsgebühr in Höhe von
100% der vereinbarten Leihgebühr zu bezahlen. Dies gilt auch bei nur teilweiser
Rückgabe der entliehenen Ausrüstungsgegenstände.
§ 7 Versicherung
und Haftung
1. Der Verleiher und
Partyservice weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausrüstungsgegenstände und
Partyservice nicht gegen Verlust oder Beschädigungen und sonstige Schäden und
Regressvorderrungen an den Partyservice nicht versichert sind. Dem Ausleiher
und Kunden des Partyservice wird daher empfohlen, zur Minderung des eigenen
Risikos eine geeignete Versicherung abzuschließen.
2. Die Benutzung der
entliehenen Ausrüstungsgegenstände geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr
und Verantwortung des Ausleihers. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für
Schäden jeglicher Art, die durch den Gebrauch der Ausrüstung entstehen. Der
Verleiher und Partyservice übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch
offene oder verdeckte Mängel an den Ausrüstungsgegenständen und Partyservice
verursacht werden.
§ 9
Sonstige Bestimmungen
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
Deutsches Recht maßgeblich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist Hamm, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Ergänzungen und
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
§ 10
Zahlungsbedinnung
Der Rechnungsbetrag bis 500 € ist bei Lieferung in bar fällig. Bei Aufträgen
von einem Lieferwert ab 1000,00 € ist eine Anzahlung von 50 % mit Erhalt der
Auftragsbestätigung fällig. Im Endpreis ist der zur Zeit gültige Mehrwertsteuer
Satz enthalten. Nach Rechnungs erhalt ist diese innerhalb von 8 Tagen zu
begleichen, ab dem 9 Tag wird ein Banküblicher Zinssatz berechnet.
§ 11 Auslieferung
Die
Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum
vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und
Gewissen sowie unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Für die Lieferung im
Stadtkern fallen keine Kosten an, außerhalb von Werne berechnen wir für jeden
gefahrenen km 0,80 €.
Bei jeder
Lieferung muss mit Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir selbst bei großer
Sorgfalt nicht beeinflussen können. Besonderheiten die den Lieferort betreffen,
wie Baustellen, lange Wege, Treppen etc. sind durch den Kunden bei der
Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf
einrichten können. Für besonders aufwendige Gegebenheiten, behalten wir uns
vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen. Der Kunde gewährleistet die
Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör.
§ 12 Datensicherung und Datenschutz
Die für die
Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden
gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis.
Alle Personen
bezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
§
13 Preisauszeichnung
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% fällt
an, soweit neben der bloßen Anlieferung von Speisen keine weiteren Dienstleistungen
erbracht werden. Sobald auch Zusatzleistungen (z.B. die Gestellung von
Geschirr, Besteck, Servietten, Bedienungen, Stühlen, Tischen, usw.) erbracht
werden, liegen steuerlich sogenannte nicht begünstigte Umsätze vor, für die der
volle Steuersatz von 19% zu entrichten ist.
§ 14 Lieferungsverhinderungen
Betriebsstörungen aller Art, Ergebnisse
höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei uns oder unseren Zulieferanten,
ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ergebnisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Lieferung
verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der
Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen
und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die
Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Auftraggeber
in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrage zurückzutreten.
§ 15 Änderung der Anzahl der zu bewirtenden
Personen nach Vertragsschluss/Stornierung/Kulanz
Die im Auftrag enthaltene Anzahl der zu bewirtenden Personen kann ohne
vorherige Zustimmung unsererseits nicht verändert werden.
Ohne rechtliche Bindung kann aus Kulanzgründen
bis 10 Tage vor der Bewirtungsveranstaltung eine Verringerung der Anzahl der zu
bewirtenden Personen gemäß der nachfolgenden Aufstellung erfolgen.
Grundvoraussetzung für die Gewährung dieser Kulanz ist die bisherige
fristgerechte Leistungserbringung des Auftraggebers, insbesondere die
pünktliche Zahlung eines vereinbarten Vorschusses und eine schriftliche
Benachrichtigung an unsere Adresse. Das Datum des Zugangs bei uns ist für die
Fristrechnung ausschlaggebend.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen
bis maximal 10 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person nicht.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen
bis maximal 20 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person um 10%.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen
bis maximal 30 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person um 20%.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen
bis maximal 50% steigt der Bewirtungspreis pro Person um 30%- 50 %.
Wenn der Auftrag von Seiten des Auftraggebers
storniert wird oder wurde, wobei die Schriftform vereinbart ist, wird folgender
pauschaler Schadenersatz vereinbart, der sich nach dem Zeitraum zwischen dem
Eingang der schriftlichen Stornierungsanzeige und dem Termin der
Leistungserbringung durch uns richtet:
Kürzer als 24 Stunden vor dem Termin 100% von
uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.
Kürzer als 48 Stunden vor dem Termin 50% von
uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.
Grundlage hierfür bildet die uns erstellte
Kalkulation und beinhaltet auch den geschätzten Personaleinsatz, sowie den
geschätzten Getränkeverbrauch.
Bei längerfristig geplanten Veranstaltungen
behalten wir uns bei Stornierung des Auftrages vor, bereits tatsächlich
entstandene Kosten für Agenturarbeiten, Recherche oder Konzeption in
Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen,
dass der uns entstandene Schaden geringer ist als der pauschal vereinbarte
Schadensersatz. Die in einem von uns erstellten Fullservice Angebot ( Speisen
und/oder Getränke und/oder Service und /oder Ausstattung und/oder Dekoration )
angegebenen Einzelpreise sind nur im Gesamtangebot gültig. Werden einzelne
Positionen vom Auftraggeber gestrichen, verlieren die im Fullservice Angebot
angegebenen Preise ihre Gültigkeit.