AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Partyservice Klimecki - Werne, Unna, Kamen, Lünen, Hamm

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Party Service Klimecki  
§ 1 Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verleih von Ausrüstungsgegenständen des Party Service Klimecki (haftungsbeschränkt)(Verleiher) an Dritte (Ausleiher).
Sowie über die Leistungen über unsern Spanferkelgrill und Party Service Gegenständen ( Geschirr, Besteck, Porzelanplatten )  und Maschienverleih.

§ 2 Verleih
1. Ein Anspruch auf Abschluss eines Leihvertrages besteht nur bei Verfügbarkeit der Ausrüstungsgegenstände und Übereinstimmung der Person und des Verwendungszwecks des Ausleihers mit den Zielrichtungen des Verleihers.
2. Die Ausrüstungsgegenstände sind vom Ausleiher bei Abholung auf ihre Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Spätere Reklamationen wegen Fehlmengen oder Beschädigungen werden nicht anerkannt. Die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung wird vom Verleiher regelmäßig überprüft, kann aber von ihm nicht garantiert werden.
3. Der Ausleiher ist während der Verleihdauer für den sorgsamen und sachgemäßen Transport, Umgang sowie die sachgemäße Lagerung der entliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Insbesondere sind spezielle gesetzliche Bestimmungen zum Lagern und zum Transport und Verwendung der Ausrüstung (z.B. Gasflaschen. Feuerschutz, Brandgefahr, Transportsicherung und Verletzungsrisiko) zu beachten. Der Ausleiher erklärt mit seiner Unterschrift auf dem Leihvertrag, dass er den bestimmungsgemäßen Gebrauch der entliehenen Ausrüstungsgegenstände beherrscht.
4. Der Transport der Ausrüstungsgegenstände obliegt, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem Ausleiher.
5. Es ist dem Ausleiher ohne vorherige Zustimmung des Verleihers nicht gestattet, die Ausrüstung zu einem anderen als dem bei Vertragsabschluss erklärten Zweck zu nutzen oder sie Dritten zur Nutzung zu überlassen.

§ 3 Lieferung Spanferkelgrill & Partyservice
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen bis ca. 30 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche.
Mängelrüge

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein/Rechnung zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.  
Ausstattungszubehör

Sämtliche von uns überlassenen Ausstattungsgegenstände sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 1 Tagen in gereinigtem, Gläser und Bestecke in gereinigtem und poliertem, ordentlichen Zustand an uns zurückzugeben. Für nicht gereinigte oder mangelhaft gereinigte Gegenstände berechnen wir Ihnen eine Reinigungspauschale, deren Höhe vom Umfang des Arbeitsaufwandes abhängig gemacht wird. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden Ihnen zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
§ 4 Reservierungen
1. Die Reservierung von Ausrüstung und den Partyservice kann nur schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail) unter Angabe der vollständigen Adresse des Ausleihers und des Verwendungszwecks beantragt werden.
2. Die Reservierung wird erst mit schriftlicher bzw. elektronischer Bestätigung durch den Verleiher und Partyservice gültig.

§ 5 Rücktritt, Kündigung des Vertrags
1. Der Ausleiher und Kunde kann bis zum Verleih beginn und Partyservice vom Leihvertrag oder vom Leistungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Verleiher und Partyservice berechtigt, folgende Ausfall- und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Beiden Seiten ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verleiher ein höherer oder auch geringerer Schaden entstanden ist.
Rücktritt bis zu 5 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 30 % der Leihgebühr/ Leistungsvertrag
Rücktritt ab 3 Tagen vor dem Übergabetermin, Partyservice 50  % der Leihgebühr/ Leistungsvertrag
Bei Nichterscheinen oder Absage des Partyservice am Leistungstag 100 % der Leihgebühr/Leistungsvertrag
2. Der Verleiher und Partyservice kann vom Vertrag zurücktreten, wenn aus Gründen, auf deren Eintritt er keinen Einfluss hat, die Ausleihe und Partyservice nicht möglich ist, insbesondere auch, wenn die vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände vom vorhergehenden Ausleiher und dem letzten Service nicht termingerecht oder beschädigt zurückgegeben wurden.
3. Werden dem Verleiher nach Vertragsabschluss Gründe bekannt, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit den Ausrüstungsgegenständen schließen lassen, so kann der Verleiher ebenfalls vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.
4. Im Fall des berechtigten Rücktritts bzw. der berechtigten Kündigung durch den Verleiher oder des Partyservice können an ihn keine Schadenersatzansprüche gerichtet werden. Ein berechtigter Rücktritt sind unter anderem Krankheit, Schäden an der Grillgeräten und Transportgeräten die ein nicht fachgerechtes grillen und bewirten der Gäste oder sonstige nicht vorausschaubare Ereignisse.
§ 6 Rückgabe der Ausrüstung
1. Die Ausrüstung ( Geschirr und Besteck, Chafing Dish ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Werden Ausrüstungsgegenstände ungereinigt zurückgebracht, wird dem Ausleiher je nach Reinigungsaufwand eine Reinigungspauschale von bis zu 50,00 € in Rechnung gestellt.
2. Beschädigungen oder ein Verlust von Ausrüstungsgegenstränden sind dem Verleiher unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe, mitzuteilen.
3. Materialtypische Abnutzungen und Beschädigungen, die bei sachgemäßem Gebrauch entstehen, sind durch die Verleihgebühr abgegolten.
4. Für Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Ausleiher. Er hat insbesondere die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen Reparaturkosten zu tragen. Reparaturen bzw. eine Reparaturvergabe erfolgen ausschließlich durch den Verleiher. Der Verleiher behält sich vor, vom Ausleiher provisorisch durchgeführte Reparaturen von einer Fachwerkstatt nachbessern zu lassen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder übersteigen deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstandes, werden dem Ausleiher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Tellern und Suppenterrinen mit eigenem Logo werden pro Teil 5,00 € Wiederbeschaffung`s Gebühren fällig.
5. Bei Verlust von Ausrüstungsgegenständen werden dem Ausleiher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
6. Wenn Ausrüstungsgegenstände defekt oder unvollständig zurückgegeben werden bzw. verloren gegangen sind und es dem Verleiher nicht möglich, bis zum nächsten Verleihtermin vergleichbaren Ersatz zu beschaffen, haftet der Ausleiher für einen dem Verleiher dadurch entstandenen nachgewiesenen Schaden, insbesondere den Ausfall von Leihgebühren.
7. Werden die entliehenen Ausrüstungsgegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, ist der Ausleiher verpflichtet, für jeden weiteren Tag eine Nutzungsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Leihgebühr zu bezahlen. Dies gilt auch bei nur teilweiser Rückgabe der entliehenen Ausrüstungsgegenstände.

§ 7 Versicherung und Haftung
1. Der Verleiher und Partyservice weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausrüstungsgegenstände und Partyservice nicht gegen Verlust oder Beschädigungen und sonstige Schäden und Regressvorderrungen an den Partyservice nicht versichert sind. Dem Ausleiher und Kunden des Partyservice wird daher empfohlen, zur Minderung des eigenen Risikos eine geeignete Versicherung abzuschließen.
2. Die Benutzung der entliehenen Ausrüstungsgegenstände geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Ausleihers. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Gebrauch der Ausrüstung entstehen. Der Verleiher und Partyservice übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch offene oder verdeckte Mängel an den Ausrüstungsgegenständen und Partyservice verursacht werden.

§ 9 Sonstige Bestimmungen
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Deutsches Recht maßgeblich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamm, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

§ 10 Zahlungsbedinnung
Der Rechnungsbetrag bis 500 €  ist bei Lieferung in bar fällig. Bei Aufträgen von einem Lieferwert ab 1000,00 € ist eine Anzahlung von 50 % mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Im Endpreis ist der zur Zeit gültige Mehrwertsteuer Satz enthalten. Nach Rechnungs erhalt ist diese innerhalb von 8 Tagen zu begleichen, ab dem 9 Tag wird ein Banküblicher Zinssatz berechnet.

§ 11 Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Für die Lieferung im Stadtkern fallen keine Kosten an, außerhalb von Werne berechnen wir für jeden gefahrenen km 0,80 €.
Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige Gegebenheiten, behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör.
§ 12 Datensicherung und Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis.
Alle Personen bezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
§ 13  Preisauszeichnung
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% fällt an, soweit neben der bloßen Anlieferung von Speisen keine weiteren Dienstleistungen erbracht werden. Sobald auch Zusatzleistungen (z.B. die Gestellung von Geschirr, Besteck, Servietten, Bedienungen, Stühlen, Tischen, usw.) erbracht werden, liegen steuerlich sogenannte nicht begünstigte Umsätze vor, für die der volle Steuersatz von 19% zu entrichten ist.
§ 14  Lieferungsverhinderungen
Betriebsstörungen aller Art, Ergebnisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei uns oder unseren Zulieferanten, ebenso alle sonstigen Ursachen oder Ergebnisse, die Zufuhr, Erzeugung oder Lieferung verhindern, entbinden uns während ihrer ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, vom Vertrage zurückzutreten.

§ 15  Änderung der Anzahl der zu bewirtenden Personen nach Vertragsschluss/Stornierung/Kulanz
Die im Auftrag enthaltene Anzahl der zu bewirtenden Personen kann ohne vorherige Zustimmung unsererseits nicht verändert werden.
Ohne rechtliche Bindung kann aus Kulanzgründen bis 10 Tage vor der Bewirtungsveranstaltung eine Verringerung der Anzahl der zu bewirtenden Personen gemäß der nachfolgenden Aufstellung erfolgen. Grundvoraussetzung für die Gewährung dieser Kulanz ist die bisherige fristgerechte Leistungserbringung des Auftraggebers, insbesondere die pünktliche Zahlung eines vereinbarten Vorschusses und eine schriftliche Benachrichtigung an unsere Adresse. Das Datum des Zugangs bei uns ist für die Fristrechnung ausschlaggebend.

Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 10 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person nicht.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 20 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person um 10%.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 30 Prozent steigt der Bewirtungspreis pro Person um 20%.
Bei einer Verringerung der Anzahl der Personen bis maximal 50% steigt der Bewirtungspreis pro Person um 30%- 50 %.

Wenn der Auftrag von Seiten des Auftraggebers storniert wird oder wurde, wobei die Schriftform vereinbart ist, wird folgender pauschaler Schadenersatz vereinbart, der sich nach dem Zeitraum zwischen dem Eingang der schriftlichen Stornierungsanzeige und dem Termin der Leistungserbringung durch uns richtet:

Kürzer als 24 Stunden vor dem Termin 100% von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.
Kürzer als 48 Stunden vor dem Termin 50% von uns vertraglich zu erbringenden Leistungsvolumens als Schadensersatz.

Grundlage hierfür bildet die uns erstellte Kalkulation und beinhaltet auch den geschätzten Personaleinsatz, sowie den geschätzten Getränkeverbrauch.
Bei längerfristig geplanten Veranstaltungen behalten wir uns bei Stornierung des Auftrages vor, bereits tatsächlich entstandene Kosten für Agenturarbeiten, Recherche oder Konzeption in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass der uns entstandene Schaden geringer ist als der pauschal vereinbarte Schadensersatz. Die in einem von uns erstellten Fullservice Angebot ( Speisen und/oder Getränke und/oder Service und /oder Ausstattung und/oder Dekoration ) angegebenen Einzelpreise sind nur im Gesamtangebot gültig. Werden einzelne Positionen vom Auftraggeber gestrichen, verlieren die im Fullservice Angebot angegebenen Preise ihre Gültigkeit.
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